Die Szene zeigt sehr schön, wie Standesschranken
funktioniert haben - nicht über Rechte oder Verbote,
sondern über Konventionen. Obwohl der Graf Gastgeber ist und
nach Machtstellung und Rangordnung über seinen adligen Gästen steht,
kann er es sich nicht erlauben, einen Bürgerlichen in ihren
Kreis mit einzubeziehen. Das galt selbst noch für Landesherren.
Auch Friedrich Schiller, obwohl in Weimar hochangesehen, konnte
zu Empfängen des Herzogs Karl August erst eingeladen werden,
nachdem er - 1802 - geadelt worden war. Seine Nobilitierung
erfolgte geradezu zu dem Zweck, dass nicht nur seine Frau, eine
geborene von Lengefeld, sondern auch er 'bei Hofe' verkehren konnte.
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