
Im August 1886 kommt Hartwich ein weiteres Mal nach Berlin und findet diesmal dank
der Abreise Ardennes ins Manöver Gelegenheit, endlich mit der geliebten Frau
ein paar Tage allein zu sein. Ardenne stellt bei seiner Rückkehr eine
'sichtbare Wandlung' an dieser fest und beobachtet auch, dass sie "Briefe, die sie
heimlich erhalten, mit großer Vorsicht sortirte und selbst lebhaft correspondirte".
Das Verhältnis ist allerdings schon so getrübt, dass er sie nicht zur
Rede stellt, sondern überwacht. Sein Misstrauen nimmt zu, als Hartwich Mitte Oktober
erneut in Berlin auftaucht und seine Frau ohne sein Wissen mit ihm bei Bekannten
zusammentrifft. Zwar kann Hartwich als Grund für seine Anwesenheit den Tod seines
Schwiegervaters nennen, aber sein Aufenthalt verlängert sich doch weit über den Tag
der Beerdigung hinaus und geht erst am 22. Oktober zu Ende. Einem von Elisabeth von
Ardenne hinterlassenen Tagebuch zufolge werden in dieser Zeit nun auch genauere
Abreden für die Zukunft getroffen, der Gedanke der beiderseitigen Scheidung hat sich
in ihnen festgesetzt. Schon seine Ankunft hat Hartwich mit den Worten angekündigt:
Hoffentlich treffe ich schon mit diesem Brief in Berlin ein! Denn wenn schon,
denn schon. Ein langes Sichhinschleppen ist mir ein fürchterlicher Gedanke.
In der Zwischenzeit nämlich ist ihm auch der Urlaub vom Justizdienst genehmigt worden
und soll zum 1. Dezember 1886 wirksam werden. So drängt alles auf eine Entscheidung.
Kaum in Düsseldorf zurück, nimmt er den Briefaustausch mit Berlin
wieder auf, hoffend sicherlich, dass die Einleitung eines Scheidungsverfahrens von ihrer
Seite nicht mehr lange auf sich warten lassen wird. Nach dem Preußischen Allgemeinen Landrecht,
das vor Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 in Preußen noch gilt,
kann eine Ehe auch wegen Zerrüttung geschieden werden, und bei gegenseitigem Einvernehmen
auch schnell. Darauf scheint das Paar zu spekulieren, nur dass Armand von Ardenne in
diese Rechnung nicht einbezogen ist. In der Nacht vom 24. zum 25. November 1886 verschafft er sich,
längst voller Misstrauen, mit einem Nachschlüssel Zugang zur Briefschatulle seiner Frau und
findet darin den Beweis, dass diese ihn mit Hartwich betrogen hat.
Die betreffende Passage aus Ardennes Scheidungsantrag:
Diese Briefe datieren aus der Zeit von Anfang September bis November dieses Jahres,
sind sämtlich von Hartwich geschrieben, und enthalten den unzweideutigen Beweis,
daß die Ehefrau und Hartwich Geschlechtsgemeinschaft gehabt, daß sie getrennt
von einander in der Phantasie diese Gemeinschaft mit glühender Leidenschaft
fortgesetzt und die Scheidung von ihren beiderseitigen Ehegatten und Verheiratung
miteinander geplant haben. Zur baldmöglichen Erreichung dieses Zieles hat
Amtsrichter Hartwich Rath und Anleitung gegeben.
Noch am 25. November morgens mit den Vorwürfen konfrontiert, gibt Elisabeth
von Ardenne alles zu und erklärt ihrem Mann mit "dürren Worten" - so dessen
eigene Formulierung -, dass sie ihn nie geliebt habe. Anschuldigungen, dass auch er
sie betrogen habe, bleiben nicht aus - eine Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen,
wenn sie denn unter anderen Umständen möglich gewesen wäre, kommt nicht mehr infrage.
Dass sein langjähriger Freund ihn, während er im Manöver war, mit seiner
Frau betrogen hat, kann der Offizier Ardenne nicht auf sich beruhen lassen. Noch am
selben Tag geht die Forderung auf Pistolen an Hartwich nach Düsseldorf ab.