"... Ich bin, und dabei bleibt es, von diesem Augenblicke
an ein Gegenstand Ihrer Teilnahme (schon nicht etwas sehr Angenehmes),
und jedes Wort, das Sie mich mit meiner Frau wechseln hören,
unterliegt Ihrer Kontrolle, Sie mögen wollen oder nicht,
und wenn meine Frau von Treue spricht oder, wie Frauen thun, über
eine andere zu Gericht sitzt, so weiß ich nicht, wo ich
mit meinen Blicken hin soll."
Dem Dialog zwischen Innstetten und Wüllersdorf ist oft bescheinigt worden,
dass er die Bindung des Menschen an gesellschaftliche Zwänge, seine Abhängigkeit
von Normen und Konventionen mit unvergleichlicher Präzision zum Ausdruck
bringe. Das mündet dann ein in die Feststellung, dass Innstetten keine Wahl
habe, läuft also auf eine Bestätigung des Fazits von Wüllersdorf hinaus,
er finde es furchtbar, dass Innstetten Recht habe, aber er habe Recht. Dem
widerspricht allerdings, dass Innstetten selbst hinterher zu der Einsicht
kommt, dass er auf das Duell auch hätte verzichten können, jedenfalls, wenn er die
Briefe verbrannt hätte (
Kap.29, Abs.1).
Ist aber Wüllersdorfs Mitwisserschaft ein zwingender Grund? Gegenstand von
dessen Teilnahme bleibt Innstetten natürlich auch, wenn er sich duelliert, da
gibt es keinen Unterschied. Und seine Befürchtung, Effi könnte in Gegenwart
Wüllersdorfs über untreue Ehefrauen herziehen und er - Innstetten - wüsste
nicht, wo er mit seinen Blicken hin soll? Eine solche Konstellation ist
so unwahrscheinlich, dass man sie ausschließen darf - eine Frau in Effis
Lage würde sich eher die Zunge abbeißen, als ein solches Thema neben
ihrem Gatten vor Dritten zu berühren. So sind Innstettens Argumente keineswegs
zwingend, nur er selbst ist nicht souverän genug, diese Geschichte auf sich beruhen zu
lassen. Dass Wüllersdorf ihm die Ausweglosigkeit seiner Situation ausdrücklich
bestätigt, kann man auch so verstehen, dass er weiteren Widerspruch für zwecklos
hält - Innstetten will eben keine andere Lösung und so muss er ihm beistehen.