Dreizehntes Kapitel
Es ließ sich fast ohne Verlust durch Zession der Gerechtsame tun ...
Zession der Gerechtsame: Abtretung von Nutzungsrechten, z.B. an einem Waldgebiet, das an das Vorwerk angrenzt, dem Käufer aber nicht mit übertragen worden ist.
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... er tadelte bitter Charlotten und den Hauptmann, dass sie bei
dem Geschäft gegen die erste Abrede handelten, und doch hatte er in die zweite Abrede gewilligt ...
Eduards Interesse an den Folgen der Abtretung von Nutzungsrechten ist nicht recht nachzuvollziehen. Man sieht nicht, dass ihn die wirtschaftliche Seite seines Besitztums
irgendwie kümmert. So drückt sich in diesem Unmut nur seine Unzufriedenheit mit der Gesamtsituation aus.