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[Zweiter Teil]
Sprung zu Teil 2 Absatz 4 des Novellentextes " ... diese drei Äcker sind von jeher so grade nebeneinander gelegen, wie nach dem Richtscheit gezeichnet ... und wir beide würden einen Übernamen bekommen, wenn wir den krummen Zipfel da bestehen ließen."
Richtscheit = Messwerkzeug im Maurerhandwerk, ein langes gerades Holz zum Feststellen von Unebenheiten.
Übername = Spitzname
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Sprung zu Teil 2 Absatz 8 des Novellentextes Schon am nächsten Tage schickte Manz ... auf den Acker hinaus, um das wilde Unkraut und Gestrüpp auszureuten ...
ausreuten = oberdeutsche Form von 'roden', also 'urbar machen'.
Sprung zu Teil 2 Absatz 8 des Novellentextes Denn da es eine außerordentliche, gleichsam wilde Arbeit war, bei der keine Regel und keine Sorgfalt erheischt wurde ...
erheischen = verlangen, fordern.
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Sprung zu Teil 2 Absatz 9 des Novellentextes ... rannte voll Wut hinaus, sah die Bescherung, rannte zurück und holte den Gemeindeammann ...
Ammann = schweizerisch für 'Amtmann'.
Sprung zu Teil 2 Absatz 9 des Novellentextes ... und von diesem Tage an lagen die zwei Bauern im Prozess miteinander und ruhten nicht, ehe sie beide zugrunde gerichtet waren.
Den realen Gegebenheiten nach hätte es zu einem Rechtsstreit der beiden Bauern nicht kommen können. In der Schweiz gab es - wie überall in Mitteleuropa - schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts Flurkarten, in denen die Grenzen der bäuerlichen Grundstücke genau verzeichnet waren. Manz wäre also Eigentümer des im Kataster erfassten Grundstücks geworden, ganz gleich, welche Grenzen vor Ort gezogen worden waren. Zwietracht und Hass hätten aus dem geschilderten Fall natürlich immer entstehen können - z.B. wenn Marti seine Steine auf dem von Manz ersteigerten Grundstück abgeladen hätte -, ein Gerichtsprozess um die Größe des ersteigerten Grund und Bodens jedoch nicht.
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Sprung zu Teil 2 Absatz 10 des Novellentextes Sie ließen sich zu jedem Schwindel verleiten und setzten auch jahraus jahrein in alle fremden Lotterien, deren Lose massenhaft in Seldwyla zirkulierten.
Lotterien = An dem im 19. Jahrhundert überall in Europa verbreiteten und schon staatlich geregelten Lotteriespiel (Klassenlotterien) beteiligten sich die Schweizer Kantone überwiegend nicht, doch konnte der Verkauf ausländischer Lose nicht verhindert werden. Keller ist - wie alle Moralisten - ein strikter Gegner des Lotteriespiels.