Die Situation hat Ähnlichkeit mit dem von Hafftitz nur angedeuteten, in anderen Quellen genauer erzählten Gerichtstag von Jüterbog,
den Kohlhaas schon 1534 (unter dem Schutz des brandenburgischen Kurfürsten) gegen den sächsischen Hof erwirken konnte. Sein
Erscheinen in Jüterbog machte großes Aufsehen und trug ihm auch die Zusicherung von Schadensersatz für die verdorbenen
Pferde ein, nur dass der sächsische Kurfürst den Schiedsspruch anschließend annullierte. Erst danach kam es in der
Realität zu den ausdehnten Brandstiftungen und Fehde-Handlungen, die Kleist dem Dresdner Gerichtsverfahren vorangehen lässt.