Die Wahlkommission

Das StuPa wird für die Dauer eines Jahres gewählt. Dementsprechend sind Neuwahlen erforderlich; ebenso nach einer Selbstauflösung. Zur Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle einer StuPa-Wahl setzt das StuPa eine Wahlkommission ein. Für das Verfahren maßgeblich ist die Wahlordnung. Jede ins StuPa gewählte Liste benennt ein Mitglied der Wahlkommission sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Sollte eine Liste keine Kandidatin oder keinen Kandidaten benennen, so verringert sich die Anzahl der Mitglieder entsprechend.

Die Wahlkommission wählt aus ihren Reihen die Wahlleiterin oder den Wahlleiter und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter sichert in Abstimmung mit der Hochschulverwaltung die technische Vorbereitung und Durchführung der Wahl und führt die Beschlüsse der Wahlkommission aus.

Wahlkommission für die Wahl des 36. StuPa: