Das StuPa wird für die Dauer eines Jahres gewählt. Dementsprechend sind Neuwahlen erforderlich; ebenso nach
einer Selbstauflösung. Zur Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle einer StuPa-Wahl setzt das StuPa eine
Wahlkommission ein. Für das Verfahren maßgeblich ist die Wahlordnung. Jede ins StuPa gewählte Liste benennt ein
Mitglied der Wahlkommission sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Sollte eine
Liste keine Kandidatin oder keinen Kandidaten benennen, so verringert sich die Anzahl der
Mitglieder entsprechend.
Die Wahlkommission wählt aus ihren Reihen die Wahlleiterin oder den Wahlleiter und eine
Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter
sichert in Abstimmung mit der Hochschulverwaltung die technische Vorbereitung und Durchführung
der Wahl und führt die Beschlüsse der Wahlkommission aus.
Wahlkommission für die Wahl des 36. StuPa: