Das StuPa setzt den Haushaltsausschuss in seiner konstituierenden Sitzung ein. Er wird, wie alle Ausschüsse des StuPa, nach d´Hont besetzt. Seine Mitglieder dürfen nicht dem AStA angehören.
Nach der Satzung obliegt ihm die Kontrolle des AStA in allen Fragen der Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Zehn Wochen vor Beginn eines Haushaltsjahres (derzeit das Kalenderjahr) ist dem Ausschuss der
Entwurf des Haushaltsplanes vorzulegen, den er berät und zu dessen Ansätzen er im Einzelnen Stellung nimmt. Die Mitglieder sind berechtigt, zu einzelnen Ansätzen oder zum Haushaltsplan insgesamt Sondervoten abzugeben. Auf dieser Grundlage berät und beschließt das StuPa über die einzelnen Haushaltsansätze.
Dieses Verfahren gilt auch für Nachtragshaushalte. (Art. 36)
Mitglieder des Haushaltsausschusses: