Der Ältestenrat (Art. 18 der Satzung)


Der Ältestenrat wird in der konstituierenden Sitzung des StuPa für ein Jahr bestellt. Jede im StuPa vertretene Liste kann eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen. Er ist das unabhängige, streitschlichtende und beratende Organ der Studierendenschaft. Er kann zur Auslegung der Satzung und zu vom StuPa beschlossenen Ordnungen Stellung nehmen; er entscheidet über Wahlanfechtungen und ist Wahlprüfungsgremium für die Wahlen der SprecherInnen des ISR. Anrufen kann ihn jede/r Studierende der Uni Bielefeld. Seine praktische Bedeutung in der "Verfassungswirklichkeit" der Studierendenschaft ist allerdings eher gering.

Mitglieder des Ältestenrates:.


(Stand: 18.07.2008)

Zur konstituierenden Sitzung des Ältestenrats lädt der StuPa-Vorsitz ein.