Armand von Ardenne muss nach dem Tod Hartwichs seinen Vorgesetzten im Kriegsministerium
von dem Duell natürlich Mitteilung machen, weiß aber auch, dass er hier
auf jedes Entgegenkommen rechnen kann. Ein Offizier, der bei einem solchen ehebrecherischen
Verhältnis den Liebhaber seiner Frau zu fordern unterließe, müsste im Gegenteil
mit der äußerten Verachtung seiner Kreise rechnen. Dass Hartwich nach dem Schusswechsel
Ardenne noch um Verzeihung gebeten hat, wie protokollarisch festgehalten ist, bestätigt nur die Berechtigung
dieser Sühne. Das zusammengetretene Militärgericht verurteilt Ardenne am 15.
Dezember 1886 zu der gesetzlichen Mindeststrafe von zwei Jahren Festungshaft. Ardenne
kann sich die Festung aussuchen und entscheidet sich für Magdeburg, dessen
Kommandanten er persönlich kennt. Am 4. Januar 1887 tritt er die Haft an, zunächst
zu den üblichen harten Bedingungen, wie er in Briefen an seine Mutter klagt, da der
Kommandant noch in Urlaub ist. Nach einigen Tagen genießt er hier aber allen
erdenklichen Komfort. Die Mutter schickt große Versorgungspakete mit Hühnern,
Karpfen, Pökelfleisch, aus dem Kriegsministerium werden zur Bearbeitung Akten überstellt,
und angemessene Gesellschaft hat er auch. Es sind zwei Offiziere, die wie er im Duell
jemanden getötet haben, und ein Förster, der einen Wilddieb erschossen hat. "Wir vier Mörder",
schreibt er gemütlich an seine Mutter, "sind aber eigentlich sehr harmlose Menschen". So
lässt es sich wohl eine Zeitlang aushalten. Bei Fontane sind es für Innstetten sechs
Haftwochen, Ardenne verbüßt von seinen zwei Jahren an Wochen noch nicht einmal drei. Am 22.
Januar 1887 wird ihm durch Kaiser Wilhelm 'der Rest der zu verbüßenden Freiheitsstrafe
aus Gnade erlassen'.
Anders als Innstetten bei Fontane sieht sich Ardenne aber noch durch einen Zeitungsbericht
über den Duell-Fall beleidigt. Die DRESDNER NACHRICHTEN melden am 5. Dezember 1886,
dass ein 'höherer Offizier' den Amtsrichter Hartwich im Duell getötet habe, weil er sich
"durch Briefe des Amtsrichters, die in seine Hände gefallen waren, schwer verletzt gefühlt habe".
Das konnte heißen, dass lediglich Briefäußerungen der Grund für das Duell gewesen sind,
und kennzeichnete damit den Herausforderer als übermäßig empfindlich. Noch verschärft
wurde diese Bewertung durch eine Meldung des nächsten Tages, die mit den Worten beginnt:
Schon wenige Tage nach dem Duell reicht Ardenne beim Königlichen Amtsgericht in Berlin
die Scheidungsklage ein, der in der mündlichen Verhandlung am 15. März
1887 auch stattgegeben wird. Aus dem ehelichen Vermögen erhält Elisabeth von
Ardenne eine Abfindung von - immerhin - 32 000 Mark zugesprochen (in Euro bald das
Zehnfache), die Ardenne ihr dann in immer wieder umstrittenen Teilbeträgen als
Leibrente auszahlt. Er hat Sorge, dass sie das Geld,
wenn sie es im Ganzen erhielte, binnen kurzem ausgeben würde und er dann doch für
sie aufkommen müsste. "Denn verhungern könnte ich doch die Mutter meiner Kinder
nicht lassen", schreibt er an seine Mutter. Den Namen Ardenne darf sie behalten.
Schon während des Scheidungsverfahrens verlässt Elisabeth von Ardenne Berlin und zieht zu ihrer
Schwester Luise von Gersdorff in die Nähe von Bad Kreuznach. Dort lernt sie den
württembergischen Pfarrer Christoph Blumhardt kennen, der einen Ruf als 'Seelenheiler'
hat, und folgt ihm nach Bad Boll. In vielen Gesprächen hilft er ihr über ihre Lebenskrise
hinweg und legt ihr nahe, sich zur Krankenschwester ausbilden zu lassen. Sie absolviert eine Ausbildung
in der Schweiz und wird anschließend Pflegerin in einem kleinen Lungen-Sanatorium in Schlesien. Da dies
bald wieder schließen muss, geht sie zunächst nach Karlruhe und dann - 1889 - zurück
nach Berlin, wo sie in Zehlendorf im 'Asyl Schweizerhof' arbeitet. Den Weg ihres Mannes und der Kinder
kreuzt sie hier aber nicht mehr, da diese Berlin schon verlassen haben. Von der Tätigkeit in Berlin
hat aber Fontane gewusst, der am 27. Oktober 1895 an Clara Kühnast schreibt, dass die
wirkliche Effi noch lebe und eine "ausgezeichnete Pflegerin in einer großen
Heilanstalt" sei. Er räumt Effi als geschiedener Frau also bewusst weniger Chancen ein,
die ja darüber klagt, "daß einem die Welt so zu ist und daß es sich einem sogar
verbietet, bei Gutem mit dabeizusein" (Kap.32, Abs.42). Allenfalls mögen die
häufigen Ortswechsel Elisabeth von Ardennes in den ersten Jahren nach ihrer Scheidung
ein Indiz für derlei Schwierigkeiten auch in ihrem Falle sein, denn auch zu der Zeit, da Fontane
sie noch in der Berliner Heilanstalt vermutet, arbeitet sie dort schon nicht mehr, sondern in einem
Sanatorium in der Schweiz. Anders als Effi reist sie aber auch viel in diesen Jahren, in Deutschland,
der Schweiz, nach Italien und sogar nach London, so dass sie dann doch allmählich in einem Leben
auch ohne Familie Fuß fassen kann.
