Die studentischen Mitglieder des erweiterten Senats der Uni Bielefeld (Stand: 29.04.2004)


Der erweiterte Senat ist kein Organ der Studierendenschaft sondern der Universität. Der erweiterte Senat berät und beschließt über die Grundordnung. Beschlüsse über die Grundordnung erfolgen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder. (§ 32 Grundordnung)

Der erweiterte Senat hat einschließlich der stimmberechtigten Mitglieder des Senats 48 Mitglieder, davon 12 Professorinnen und Professoren, 12 Wissenschaftliche MitarbeiterInnen, 12 weitere MitarbeiterInnen, 12 Studierende. (Ab WS 2004/05)

(Zur Erläuterung: Mitglieder im Fettdruck, StellvertererInnen in Klammern, NachrückerInnen im Normaldruck. Mitglieder scheiden aus u.a. durch Rücktritt oder durch Exmatrikulation. Exmatrikulationen zum Sommersemster 2004 sind im Zweifel nicht berücksichtigt.)

Die Amtzeiten enden am 30. September 2004.