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Siebentes Kapitel
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... denn was er sich nach seiner Entfernung musste gefallen lassen, das wollte er wenigstens gegenwärtig nicht erleben.
nach seiner Entfernung: richtiger wäre "für den Fall seiner Entfernung", denn danach kann er sich eigentlich nichts mehr gefallen lassen, da er es nicht mehr erlebt.
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»Recht gern«, versetzte jener; »nur müssen Sie mich nicht verraten ...«
nicht verraten: wenn Sie es für sich behalten, nicht weitersagen.
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... mit jedem Grashalm, über den wir hinwandeln, haben wir ein wahres Verhältnis; sie sind unsre echten Kompatrioten.
Kompatrioten: Landsleute
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Es wandelt niemand ungestraft unter Palmen ...
Dieser berühmt gewordene Satz wird oft missverstehend zitiert. 'Ungestraft' meint hier nur 'unbeeinflusst', es muss keine schädliche Wirkung von der Fremde ausgehen. Etwas anderes ergibt sich, wenn man die Sentenz mit Lessings Schauspiel Nathan der Weise (1779) in Verbindung bringt, aus dem Goethe sie - sicherlich unbewusst - abgeleitet hat. Dort geht immer wieder der Tempelherr unter Palmen auf und ab, der Recha aus einem Feuer gerettet hat. Rechas Dienerin Daja versucht ihm dafür zu danken, wird aber von ihm zurückgewiesen. Da sie nicht von ihm ablässt, sagt er schließlich zu ihr: "Weib, macht mir die Palmen nicht / Verhasst, worunter ich so gern sonst wandle." (1. Akt, 6. Szene) Er möchte also gern 'ungestraft unter Palmen wandeln', doch es ist ihm nicht vergönnt.