Mitgliedschaft / Formalia des AKTAB


Neue Mitglieder werden auf Vorschlag eines Mitgliedes durch Kooptation mit einfacher Mehrheit berufen. Dabei strebt der AKTAB interdisziplinäre und geschlechterbezogene Ausgewogenheit an.

Die Mitglieder des AKTAB wählen für zwei Jahre ein Mitglied mit einfacher Mehrheit zur Sprecherin / Sprecher.

Sie / er wird von der Vorgängerin/vom Vorgänger vertreten. Der AKTAB kann einen Vorstand bestimmen.

Der AKTAB hat eine Geschäftstelle, die am Standort der Sprecherin / des Sprechers angesiedelt ist.

Zur Begutachtung von Projektanträgen und für ähnliche Aufgaben kann der AKTAB ein Gutachtergremium zur Vorbereitung des Votums des AKTAB durch Wahl bestimmen.

Zur Förderung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft hat der AKTAB einen Wirtschaftsbeirat, der von einem Mitglied des AKTAB betreut wird. Der AKTAB kann weitere Gremien bestellen.

 

Sprecher des AKTAB
Stellvertretender Sprecher
Geschäftsstelle
Mitglieder des AKTAB
   
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