|
Neue Mitglieder werden auf Vorschlag
eines Mitgliedes durch Kooptation mit einfacher Mehrheit berufen.
Dabei strebt der AKTAB interdisziplinäre und geschlechterbezogene
Ausgewogenheit an.
Die Mitglieder des AKTAB wählen für zwei Jahre ein
Mitglied mit einfacher Mehrheit zur Sprecherin / Sprecher.
Sie / er wird von der Vorgängerin/vom Vorgänger
vertreten. Der AKTAB kann einen Vorstand bestimmen.
Der AKTAB hat eine
Geschäftstelle, die am Standort der Sprecherin / des
Sprechers angesiedelt ist.
Zur Begutachtung von Projektanträgen und für ähnliche
Aufgaben kann der AKTAB ein Gutachtergremium zur Vorbereitung
des Votums des AKTAB durch Wahl bestimmen.
Zur Förderung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft hat
der AKTAB einen Wirtschaftsbeirat, der von einem Mitglied
des AKTAB betreut wird. Der AKTAB kann weitere Gremien bestellen.
 |
Sprecher des AKTAB |
 |
Stellvertretender Sprecher |
 |
Geschäftsstelle |
 |
Mitglieder des AKTAB |
| |
|
Druckdatei |
|